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Produktinfos

 
elma unimix

elma unimix

Vorgemischte Spüllösung im 2,5 Liter Blech-Kanister
 
Art.Nr.:580 130 0000
Versandgewicht:3,00 kg
Hersteller:Elma
Versandfertig: sofort

 
inkl. MwSt (19%)
(Grundpreis: pro 1 Liter)

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weitere Informationen
Rückfettung für Uhren durch Spülung im dritten Bad nach wasserfreier Reinigung
- elma reinigungslösung wf
- elma suprol spezial
 
elma unimix ist ein gebrauchsfertiges Einbad-Schmiermittel zur Rückbefettung
unzerlegt gereinigter Uhren und Präzisionsteile,
z. B. im Vibrationsverfahren nach dem Reinigen.
 
Dosierung:
pur (gebrauchsfertig).
Verweilzeit: ca. 3 Minuten.
Nach der Reinigung des Werkes mit elma reinigungslösung wf,
dem Spülen mit elma suprol special wird nun im dritten Bad die gebrauchsfertige
Schlußspülung mit Rückbefettung mit elma unimix durchgeführt.
Wenn eine Rückbefettung nicht erwünscht ist, so sollte die zweite Spülung mit
elma suprol special erfolgen. elma unimix vor Gebrauch kräftig schütteln!
 
Anwendungshinweise:
Nur im Einsatzbehälter / Glas oder Wanne beschallen
(Reinigungslösung nicht direkt in die Wanne geben)
 
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge:
elma unimix ist gemäß GefStoffV / EG-Richtlinien als Entzündlich,
Gesundheitsschädlich und Umweltgefährlich (Xn, N, R10-51/53-65) eingestuft.
Bitte beachten Sie die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt, und gehen Sie
sorgfältig mit den Reinigungschemikalien um.
Schweiz: giftklassefrei, BAG T-Nr.: 610200.
 

 
Eigenschaften:
- flüssig
- CKW-/FCKW- frei
- aromatenarm
 
Physikalisch-Chemische Charakterisierung:
Dichte: 0,78 g/ml.
Flammpunkt:  23-25°C
Klassifizierung nach VbF: A II.
Gebrauchsfertiges, Chlor- und Fluor-freies Lösemittelgemisch
mit geringen Ölanteil.
 
Entsorgung des Reinigungsbades:
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
 
Empfehlung:
  1. Entsorgungsweg als Benzin / Diesel / Altöl.
  2. Entsorgung durch Entsor-gerfachbetriebe:
      Abfallschlüssel: 14 06 03*, „andere Lösemittel und Lösemittelgemische“.
  3. Verbrennen in geeigneter Verbrennungsanlage unter Beachtung
      behördlicher Vorschriften.
 
Nicht in die Kanalisation / Oberflächenwasser / Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund / Erdreich gelangen lassen.
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.
Restentleerte Verpackungen können unentgeltlich zurückgegeben werden.
Fallen bei der Rücknahme Gefahrgutkosten an, so werden diese nicht übernommen.
  
Download  Sicherheitsdatenblatt

 
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